Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung vom 24.11.2021 die Warnstufe 1 festgestellt, das hat auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb.Ab sofort gilt in den Sporthallen die 2G-Regel (auch in den Umkleide- und Duschräumen), für den Außenbereich gilt die 3G-Regel.
November 2021 Archiv
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