Volksradfahren fand wieder mehr Zulauf

Bei zunächst noch gut bewölktem Himmel aber schon ‚moderaten‘ Temperaturen trafen sich gut 40 radbegeisterte Sandhorster/Auricher am Sonntagmorgen, den 11.08.13, um 09:45 Uhr, beim EDEKA-Markt Bontjer an der Wiesenstraße in Sandhorst zum Start des inzwischen vom TuS Sandhorst e.V. durchgeführten 33. Volksradfahren.  

788_treff jobo-markt 795_begrue-martinNach Begrüßung der Teilnehmer durch den Vorsitzenden Martin Janssen und einer kleinen instruktiven Ansprache durch Günter Buck von der Radwandergruppe startete die Tour und führte diesmal über Popens, Wiesens, Wallinghausen und Sandhorst.

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800_1.pause Unterwegs stand zweimal der TuS-Bulli bereit und die Radler hatten die Gelegenheit, sich und ihrem Drahtesel bei Kaffee und sonstigen Getränke eine kleine Pause zu gönnen. 805_2.pause

Ziel war der Grillplatz des Vereinslokals Schaper an der Dornumer Straße.
Hier wartete – bei inzwischen herrlichstem Sommerwetter – bereits das Grillteam Jürgen und Werner, um die ‚ausgehungerten‘ Radler mit saftigen Kottelets und leckeren Bratwürsten zu versorgen. Reichhaltig ergänzt wurde der Grillschmaus durch zahlreiche Salate, ‚gesponsert‘ von der Radwandergruppe, die im Übrigen für die Organisation und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sorgte.

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Durstlöschendes gab es zudem bei der Wirtin des Vereinslokals, Hannelore Schaper, die wieder mit einem Getränkestand zur Verfügung stand.

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Zum Schluss wurden die jüngsten und ältesten Teilnehmer noch mit einem kleinen Präsent bedacht.

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Der Wanderpokal  für die jeweils zahlenmäßig stärkste Gruppe ging diesmal an die Gymnastikfrauen.
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Alles in allem eine nette neben der Spazierfahrt durch die Randgebiete Aurichs auch zum Plausch einladende Veranstaltung, die noch ein paar mehr Teilnehmer verdient hätte.

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Ossiloop 2013 * TuS stellte wieder Wasserstelle an Grundschule Eheweg

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Ossiloop – Impressionen * Slideshow 

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Jahreshauptversammlung des TuS Sandhorst * Ihno Janssen ist neuer Schatzmeister!

Verkauf des Schulkomplexes der HS Aurich bereitet dem TuS Sorgen!
Neue Hallensituation kann bis dato nicht befriedigen.
Mehr als 30 Mitglieder konnte der 1. Vorsitzende, Martin Janssen im Vereinslokal Schaper am vergangenen Donnerstag Abend begrüßen.
Der 1. Vorsitzende erläuterte die neue Situation um die Neugestaltung des Pachtvertrages i.V.m. mit der Renovierung des alten Fußballplatzes und die Errichtung eines neuen Jugendfußballplatzes. Entsprechende Anträge sind bei der Stadt, Kreissportbund und Landessportbund gestellt und zum Teil auch schon positiv beschieden.
Der Pachtvertrag liege jetzt unterschriftsreif dem Verpächter vor und man gehe davon aus, dass er auch in Kürze unterschrieben wird und die Platzbauarbeiten dann beginnen können.
Auch über die neue Situation bzgl. Verkauf des Schulkomplexes der Hauptschule Aurich und der damit verbundenen neuen angespannten Hallensituation wurde berichtet. Der Verein sei natürlich insgesamt nicht glücklich mit der Gesamtsituation, denn vor allem der Wegfall der Sporthalle an der Johanniskirche und der zukünftig beschränkten Hallenzeiten im Sport- zentrum treffe den Verein besonders hart. Bis dato fehlen dem Verein noch einige Trainings- zeiten um allen Sportlern im TuS gerecht zu werden. Hierzu laufen noch Gespräche mit der Stadt Aurich um die Situation weiter zu entspannen.
Die bis dato zukünftigen neuen Hallenbelegungszeiten der großen und kleinen Halle (GS Sandhorst) wurde den Mitgliedern sehr detailliert erläutert.
Der 1. Vorsitzende erläuterte dann die aktuelle Mitgliederentwicklung des TuS und stellte fest, dass der TuS aus seiner Sicht im Jugendbereich gut aufgestellt sei.
Beispielhaft erwähnte er hier die herausragende Arbeit im Bereich Kinderturnen.
Finanziell stehe der TuS auf sicheren Füßen und angesichts der anstehenden Investitionen sei das auch von Nöten. Hier erläuterte er die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2012.
Für den aus privaten Gründen ausscheidenden Schatzmeister Garrelt Hippen, wählte die Versammlung einstimmig Ihno Janssen aus der Tischtennissparte als Nachfolger.
Folgende Mitglieder wurden geehrt:
Für 25-jährige Mitgliedschaft erhielten Kathrin und Anke Eisenhauer sowie Uwe Finkeldey die silberne Ehrennadel des TuS Sandhorst.
Für 40-jährige Mitgliedschaft erhielt Reina de Buhr die goldene Ehrennadel des TuS Sandhorst.
Eine besondere Ehrung erhielt Tini Becker besondere Ehrung als ältestes noch aktives Mitglied.

Folgende Mitglieder erhielten das deutsche Sportabzeichen überreicht:
Sportabzeichen in Silber (3x) für Dietlinde Buschmann
Sportabzeichenin (23x) Gold für Antje Wübbenhorst
Sportabzeichenin (35x) Gold für Almuth Janssen
Sportabzeichenin (36x) Gold für Erika Schmidt
Sportabzeichenin (37x) Gold für Uschi Brederlow

Folgende Termine wurden bekannt gegeben:
– 7. Badminton Hobbyturnier des TuS Sandhorst (17.03.13)
– Maibaum (30.04.13)
– 24. Intern. Tischtennis Jubi-Turnier (23.-25.8.13)
– 50 Jahre Kirchengemeinde Sandhorst (07.-09.06.13)
– Volksradfahren (11.08.13)
– Kinderfest der DorfArGe (07.09.13)

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Jan Willms
2. Vorsitzender

Impressionen der JHV

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„Angst, dass halber Verein wegbricht“

‚ TuS Sandhorst kann Sporthalle bald nicht mehr nutzen – Probleme bei Übungszeiten ‚,

so titelte die ON in ihrem Leitartikel vom 09.März 2013

siehe Artikel unter  http://www.on-online.de/-news/artikel/109377/Angst-dass-halber-Verein-wegbricht

Die Waldorfschule will die kleine Sporthalle der jetzigen Hauptschule als Theaterraum umbauen. Für den Vereinssport des TuS Sandhorst ist dann kein Platz mehr. Foto: Banik

Die Waldorfschule will die kleine Sporthalle der jetzigen Hauptschule als Theaterraum umbauen. Für den Vereinssport des TuS Sandhorst ist dann kein Platz mehr. Foto: Banik

 

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SPORTFOTOGRAFIE

Veröffentlichung: 30. April 2012  * http://www.rechtambild.de/2012/04/fotorecht-in-der-praxis-sportveranstaltungen-und-vereine/

Autor: 

Fotorecht in der Praxis: Sportveranstaltungen- und Vereine

Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist bei der Beurteilung, ob eine Einwilligung der abgelichteten Person erforderlich ist, zwischen den unterschiedlichen Beteiligten zu unterscheiden.

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Knapp 91.000 Sportvereine mit ca. 27 Millionen Mitgliedern gibt es derzeit in Deutschland (Quelle: Deutsche Olympia Sportbund.). Jeder einzelne davon organisiert regelmäßig Turniere, Veranstaltungen und Wettkämpfe. Bei den kleineren Veranstaltungen wollen die stolzen Eltern ihre Sprösslinge fotografieren und bei den größeren kommt auch mal die Presse hinzu. Grundsätzlich werden alle Beteiligten mit folgenden Fragen konfrontiert:

  • Welche Rechte hat der Zuschauer?
  • Welche Rechte hat der Sportler?
  • Welche Rechte hat der Veranstalter?
  • Welche Rechte hat der Fotograf?

Die Rechte der Zuschauer

Wie im gesamten Bereich des Fotorechts gilt auch hier der Grundsatz: Kein Personenfoto ohne Einwilligung! Ist ein Bild also erst einmal auf der Speicherkarte, so wird es für die abgelichtete Person schwierig, eine Weiterverwendung zu verhindern. Das bedeutet also für die Praxis: wer auf Nummer sicher gehen will, fragt vor dem Abdrücken und nicht erst danach! Bei Minderjährigen sollten auch die Eltern gefragt werden.

Ausgenommen von diesem Grundsatz sind die Fälle in denen eine gesetzliche Ausnahme greift. Insbesondere § 23 Absatz 1 Nr. 3 KunstUrhG ist hierbei zu berücksichtigen. Demnach ist keine Einwilligung erforderlich von den Teilnehmern einer Versammlung, eines Aufzuges oder ähnlicher Vorgänge. Solange also eine Sportveranstaltung im Gesamten dargestellt wird (also bei einer Aufnahme des gesamten Fussballplatzes, inklusive Spieler und Publikum), ist keine Einwilligung von nöten. Vorsicht hingegen ist geboten, wenn man auf dem angefertigten Bild nicht erkennt, dass es sich um eine (Sport-)Veranstaltung handelt, weil man einzelne Personen aus dem Geschehen herausgegriffen hat.

Ebenfalls annehmen kann man, dass die Zuschauer eine konkludente Einwilligung erteilt haben, wenn sie an einem Sportturnier oder Bundesligaspiel teilnehmen. Hierbei wird man jedoch einschränken müssen, dass das nicht für jede Veranstaltung gilt. Je größer die Veranstaltung ist (und damit die zu erwartende Berichterstattung), desto eher kann man von einer konkludenten Einwilligung ausgehen. Darauf verlassen sollte man sich jedoch nicht.

Die Rechte der Sportler

Auch für die abgebildeten Sportler greift in aller Regel eine Ausnahme, die eine Einwilligung überflüssig macht. Regelmäßig wird man sie als sogenannte Personen der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG ansehen können. Nachdem die Unterteilung von absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte von der Rechtsprechung seit dem Jahr 2004 aufgegeben wurde, kommt es bei dieser Ausnahme darauf an, dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Abbildung der Personen besteht. Dies wird beispielsweise bei öffentlichen Sportturnieren der Fall sein. Demnach darf (z. B. die lokale Presse) auch mit Bildern darüber berichten. Bilder fürs private Familienalbum sind sowieso erlaubt. Solange eine Person auf dem Platz und in Aktion ist, dürfte einer Aufnahme und einer Veröffentlichung in der Regel ebenfalls nichts entgegenstehen. Nicht erlaubt sind jedoch Aufnahmen in der Umkleidekabine, solange keine ausdrückliches Einverständnis erklärt wird.

Wer sich nicht sicher ist, ob eine der genannten Ausnahmen im konkreten Fall zutrifft, sollte rechtzeitig für die ausreichende Einwilligungen sorgen. Das geht auch mündlich und sogar durch schlüssiges Verhalten.

Die Rechte der Veranstalter

Die Veranstalter einer Sportveranstaltung können als Hausrechtsinhaber den Zugang zur Sportveranstaltung insbesondere für Fotografen beschränken. Das gilt bei kleinen Veranstaltungen ebenso, wie bei „Massenevents“, an denen ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit besteht. Der BGH führte dazu aus:

„Das Hausrecht ermöglicht seinem Inhaber indessen auch, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verweigert. Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder rechtswirksam von Bedingungen wie der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen.“ (BGH, Urteil v. 08.11.2005, Az.: KZR 37/03 – „Hörfunkrechte“.)

Regelmäßig ist das Fotografieren erlaubt, solange die Bilder im privaten Familienalbum bleiben. Möchte man ein Foto darüber hinaus nutzen, sollte man die Einwilligung beim Hausrechtsinhaber einholen. Wer das ist, hängt von der Veranstaltung ab. Das kann der Vereinswart sein oder der Veranstalter des Events selbst. Teilweise findet man auch Hinweise auf einer Eintrittskarte oder in der Hausordnung.

Die Rechten des Fotografen

Grundsätzlich ist der Fotograf der alleinige Herr über seine Fotos. Da ein Fotograf Urheberseiner Bilder ist, kann er anderen Personen sowohl die Nutzung gestatten wie auch verbieten. Möchte also jemand anderes als die Bilder nutzen, so muss er vorher fragen. Ausgenommen davon ist lediglich die Nutzung für den rein privaten Bereich. Sobald das Bild jedoch auf der eigenen Website oder bei Facebook verwendet werden soll, muss der Fotograf vorher zustimmen. Wichtig: Die Argumentation „Das Bild steht doch schon im Netz, warum darf ich es nicht dann nicht auch bei Facebook posten!“ zählt nicht. Der Urheber sagt, wann seine Bilder wo und wie genutzt werden dürfen.

Bei Personenfotografien muss er berücksichtigen, in welchem Umfang er von den abgelichteten Personen eine Einwilligung erteilt bekommen hat. Gilt diese beispielsweise nur zur Veröffentlichung auf der Vereinshomepage, so ist nicht pauschal auch ein Verkauf über eine Agentur zulässig. Denn grundsätzlich kann man nur in solche Nutzungen einwilligen, die man auch kennt.

Weiter ist darauf zu achten, welche Rechte man vom Hausrechtsinhaber erlangt hat. Eine darüber hinausgehende Nutzung würde den Fotografen im Zweifel teuer zu stehen kommen.

Was tun, wenn doch etwas schief läuft?

Schief laufen kann einiges, insbesondere bei diesen strengen Vorgaben. Wer also an dieser Stelle des Artikel feststellt, dass seine bisherigen Veröffentlichungen auf der Vereinsseite gänzlich unzulässig waren: keine Panik! Einwilligungen können auch nachträglich erteilt werden. Auf der sicheren Seite ist man daher, wenn man die Personen (soweit möglich), umgehend um eine solche bittet. Darauf verlassen, dass sich schon niemand beschweren wird, sollte man sich in jedem Fall nicht.

Findet man sich selbst auf einem Bild, auf dem man nicht sein möchte, so hilft es, das Gespräch mit dem Verwender zu suchen. Ein Brief, eine E-Mail oder ein Anruf und in vielen Fällen ist das Problem damit gelöst.

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TuS dankt ‚Aktiven‘ für ihr Engagement

Am Freitag, den 16.11.12, hatte der Vorstand alle aktiven Mitglieder, die sich in in irgendeiner Form – sei es als Übungsleiter, Trainer, Vorstandsmitglied o.ä. – für die Vereinsarbeit engagieren, als „Danke-Schön“ zu einem Mitarbeiteressen eingeladen.
Insbesondere begrüßen konnte der Vorsitzende Martin Janssen zwei Ehrenmitglieder des TuS Sandhorst, Lilo Hilbers und Wolfgang Ontijd, sowie auch den Ortsbürgermeister Eckard Hattensaur, der früher schon für den TuS ‚aktiv gearbeitet‘ hat und sich nach wie vor dem Verein verbunden fühlt.

Hildegard und Marina bringen die Aale

man/frau ließ es sich schmecken, ob Aal, ob Pizza

 

was nicht gegessen werden konnte, wurde von Werner ‚verknobelt‘

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Volksradfahren beim TuS Sandhorst * ‘das Wetter spielte mit’

Nahezu 25 Teilnehmer – es waren schon mal mehr – fassten sich am Sonntag, den 23.09.2012, ein Herz und radelten ca. 30 Kilometer durch Sandhorst, Wallinghausen, Egels, Pfalzdorf, Richtung Ogenbagen, Plaggenburg, Dietrichsfeld und schließlich wieder nach Sandhorst zur Vereinsgaststätte Schaper.

Hier gab es zum Abschluss für alle Teilnehmer reichlich zu essen und trinken.

Besonders geehrt wurden wie immer der älteste wie der jüngste Radfahrer.

Vergeben wurde auch der Wanderpokal, der diesmal an die Gymnastikgruppe ging, die zahlenmäßig zur bisher dominierenden Radwandergruppe aufschließen konnte.

Alles in allem ein netter Sonntag.

siehe Fotos

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Höchste Konzentration beim TT-Jubi-Turnier

.. vom 7.- 09. Sept. 2012 wurde an allen Tischen ‚verbissen gefightet‘ und alle waren hochkonzentriert ..

 hier gibt es mehr Fotos !!

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Ossiloop 2012 – Wasserstelle in Sandhorst am 8.Mai

Wieder zur Stelle waren die Frauen  der Gymnastik-Abteilung des TuS Sandhorst und andere fleißige Helfer, um für die durstigen Teilnehmer der 3. Ossiloopetappe einen erfrischenden Schluck Wasser bereit zu halten.

… siehe auch Ossiloop-Slideshow

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Jahreshauptversammlung stellte Weichen für die Zukunft!

Mehr als 30 Mitglieder konnte unser 1. Vors. Martin Janssen auf der JHV des TuS begrüßen. Unter ihnen auch der Ehrenvorsitzende Wolfgang Ontijd, die Ehrenmitglieder Jürgen Reichert und Lilo Hilbers. Dazu gesellte sich auch der 2. Vorsitzende des KSB Aurich, Siggi Goeman. Neben den Wahlen standen wichtige Entscheidungen an. Zum Einen informierte Martin Janssen über den Stand bzgl. der Neuordnung des Pachtverhältnisses mit der Familie Schaper und die Aufnahme des TuS in den neuzugründenden Jugendförderverein Aurich.

Auch wurden einige Ehrungen durchgeführt.

Für ihre über 20jährige Vorstandsarbeit in der Tennissparte erhielten Emil Tammen und Klaus Schallmeier aus den Händen von Siggi Goeman die silberne Ehrennadel des Landesportbundes Niedersachsen. Helga Kahle wurde für ihre langjährige Tätigkeit als Übungsleiterin in der Gymnastiksparte mit dem Ehrenamtszertifikat des LSB ausgezeichnet!  Bemerkenswaert war die in Plattdeutsch dazu gehaltene Laudatio von Siggi Goeman.

Für 40jährige Vereinszugehörigkeit wurden Reiner Nittmann (Tischtennis), Max Thiele (Badminton) und Hannelore Hinrichs (Gymnastik) mit der goldenen Ehrennadel des TuS Sandhorst geehrt.

Für 25jährige Vereinszugehörigkeit wurden Emil Tammen, Klaus Schallmeier, und Helga Kahle geehrt. Sie erhielten alle die silberne Ehrennadel des TuS Sandhorst.

Annemarie Glato erhielt die bronzene Ehrennadel des TuS für 10jährige Vereinzugehörigkeit.
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mehr Fotos !?

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